Einzelfahrerrabatt
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Einzelfahrerrabatt

Eine der zahlreichen, zusätzlichen Optionen von Autoversicherungen ist der sogenannte Einzelfahrerrabatt. Der Einzelfahrerrabatt wird von den Versicherungen gewährt, da das Risiko eines Schadensfalls rein statistisch wesentlich geringer ist, wenn die Nutzung des Fahrzeugs nur durch eine Person erfolgt.

Für wen lohnt sich der Einzelfahrerrabatt?

Der Einzelfahrerrabatt lohnt sich also speziell für Menschen, die ein eigenes Fahrzeug besitzen, oder die möglicherweise über einen Zweitwagen verfügen, welcher beispielsweise anderen Familienmitgliedern zur Verfügung steht. Besonders bei Vielfahrern, Handelsvertretern oder Firmenwagen ist der Einzelfahrerrabatt eine gern genutzte Option, um die Gesamtkosten der KFZ Versicherung zu minimieren. Hierbei ist es in der Regel völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom jeweiligen Halter selbst verwendet wird. Der Einzelfahrerrabatt wird in der Regel auch dann gewährt, wenn der Fahrzeughalter bzw. Versicherungsnehmer eine andere Person legitimiert, das KFZ zu nutzen und dies ordnungsgemäß bei der Versicherung eintragen lässt. Dieser Einzelfahrerrabatt, von Versicherungen oftmals auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet, ist für viele Fahrzeugbesitzer sicher eine durchaus sinnvolle Option.

Versicherungsvertrag mit Einzelfahrerrabatt umstellen

Sollte es sich im Laufe der Zeit allerdings als nötig erweisen, dass auch eine andere, nicht bei der Versicherung eingetragene Person das entsprechende KFZ nutzt, so ist in jedem Falle dringend anzuraten der zuständigen Autoversicherung umgehend Meldung zu machen. Der andere Fahrzeugnutzer wird dann von dieser eingetragen und die Konditionen entsprechend angepasst. Die an den Einzelfahrerrabatt geknüpften Bedingungen sollten unbedingt beachtet werden, da bei einem Verstoß eventuell gravierende, finanzielle Einbußen auf den Versicherungsnehmer zukommen könnten.

Wer sich für diese spezielle Option entscheidet ist laut Vertrag dazu verpflichtet, seiner KFZ Versicherung jede Änderung des Nutzungsverhaltens umgehend mitzuteilen. Sollte trotz Einzelfahrerrabatt eine nicht autorisierte Person das Fahrzeug nutzen und in einen Schadensfall verwickelt werden, so zahlen die Versicherungen den Schaden zwar zumeist trotzdem, doch dem Versicherungsnehmer drohen hohe Strafgelder gemäß des jeweiligen Versicherungsvertrages. Ausgenommen sind akute Notfallsituationen wie etwa eine dringende Fahrt zum Arzt, ins Krankenhaus, oder kurze Probefahrten durch Werkstattmitarbeiter. In diesen besonderen Fällen ist es auch für nicht eingetragene Personen gestattet, das Fahrzeug temporär zu nutzen.

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