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KFZ Versicherung: Regelung und Leistungsumfang

Unter dem Begriff KFZ Versicherung werden mehrere Versicherungen aus dem Fahrzeugbereich zusammengefasst. Die gängigsten KFZ Versicherungen sind die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, die Verkehrsrechtsschutzversicherung und der Schutzbrief. Hinzu kommen noch nützliche Versicherungsangebote, die Sie zusätzlich abschließen können, hierbei unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Wie in den meisten Ländern gehört die KFZ-Haftpflichtversicherung auch in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Da Sie ohne diese Autoversicherung Ihr Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen dürfen, ist sie die wichtigste KFZ Versicherung. Bei einem Unfall schützt Sie die KFZ-Haftpflichtversicherung vor finanziellen Ansprüchen, die Dritte gegen Sie erheben. Die Versicherungsgesellschaften setzen den Versicherungsbeitrag nach mehreren Kriterien fest.

Die Berechnung der Versicherungsbeiträge

Grundlegende Tarifmerkmale stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Fahrzeug. Hierbei wird das Fahrzeugmodell aufgrund statistisch erhobener Daten bewertet. Beispielsweise werden die Schadenhäufigkeit und die Reparaturkosten in die Kalkulation mit einbezogen. Ebenso spielt der Zulassungsort eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Beitrags, da in einigen Gebieten die Unfallhäufigkeit größer ist als in anderen Gegenden. Als weitere Tarifmerkmale werden zudem Daten über den oder die Fahrer zur Beitragsberechnung herangezogen, wie zum Beispiel Eintragungen in der Verkehrssünder Kartei in Flensburg oder das Alter des Versicherungsnehmers. Der regelmäßige Stellplatz des Fahrzeugs beeinflusst zusätzlich den Versicherungsbeitrag. Zudem wirkt sich der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) in hohem Maße auf die Kosten aus. Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger wird der Beitrag. Nach einem Unfall erfolgt dann die Hochstufung, welche den zukünftigen Betrag erhöht.

Umfangreichen Versicherungsschutz bei Schäden am Auto bietet die Kaskoversicherung

Ein weiterer wichtiger Bereich der allgemeinen KFZ Versicherung ist die Kaskoversicherung. Diese KFZ Versicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab. Zum einen gibt es die Teilkaskoversicherung, Sie bietet unter anderem Schutz vor Brand, Diebstahl und Schäden, die sich während der Fahrt aus einem Zusammenstoß mit Haarwild ergeben. Jedoch ist die Vollkasko-KFZ-Versicherung zu bevorzugen, da bei dieser KFZ Versicherung in der Regel der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung mit eingeschlossen ist. Zusätzlich sind in der Vollkaskoversicherung Beschädigungen durch Vandalismus und Unfallschäden versichert, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat. Die Berechnungskriterien der Versicherungsunternehmen richten sich nach der Typenklasseneinstufung, der Regionalklasse des Wohnortes beziehungsweise des Autos und dem Schadenfreiheitsrabatt. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall den Versicherungsbeitrag zu verringern. Auch bei dieser Versicherung erfolgt nach einem Unfall eine Einstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse. Die Berechnung zwischen den Schadenfreiheitsklassen für die Haftpflichtversicherung und den Kaskoversicherungen ist voneinander unabhängig.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Dieser Bereich der KFZ Versicherung übernimmt die Leistungen, die Sie zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen benötigen. Das Verkehrsrecht besteht aus diversen Gebieten des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts, dies führt zu einer hohen Komplexität dieses Rechtsgebiets. Eine Verkehrsschutzversicherung ist in jedem Fall sinnvoll, da Sie auch unverschuldet in einen Unfall gelangen können und dann rechtliche Vertretung benötigen.

Mit dem Schutzbrief sind Sie bei einem Unfall abgesichert

Durch den Schutzbrief erhalten Sie im Falle eines Unfalles oder einer Panne die Abschleppkosten ersetzt. Wenn Sie auf der Straße zum Stehen kommen, dann übernimmt die Versicherung die Kosten für den Abschleppwagen. Auch das Bergen des Fahrzeuges oder die Stellung eines Ersatzfahrers können zum Leistungsumfang gehören, dies ist von den genauen Bedingungen abhängig.



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