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Die Versicherungssumme / Deckungssumme erfüllt den Zweck, dass Sie bei einem Unfall in Bezug auf Fremdschäden, die Sie verursacht haben, versichert sind. Fremdschäden sind Schäden an dem Verkehrsteilnehmer, dem Sie Schaden zugefügt haben. Zumindest in dem Fall, wenn Sie schuld an diesem Verkehrsunfall sind. Die Option Versicherungssumme / Deckungssumme müssen Sie schon vom Gesetzgeber abschließen, denn wenn tatsächlich etwas passieren sollte, damit Sie abgesichert sind. Wären Sie nicht abgesichert, Sie würden Ihr Leben lang für diesen angerichteten Schaden, bezahlen.
Vom Gesetzgeber her sind Sie bei Personenschäden bis zu 2,5 Millionen Euro abgesichert. Bei Sachschäden mit 500.000 Euro und bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro. In der heutigen Zeit ist es aber sicherer, dass Sie die Versicherungssumme / Deckungssumme höher abschließen.
Personenschäden sind Verletzungen an Personen. Diese sind durch die Versicherungssumme / Deckungssumme abgedeckt. Jedoch standardmäßig nur bis zu 2,5 Millionen Euro. Hier spielt es keine Rolle, ob es die Verletzungen der Personen betrifft, die in Ihrem PKW sind oder die Personen, die in dem Kraftfahrzeug Ihres Unfallgegners sitzen.
Sachschäden, die durch die Versicherungssumme / Deckungssumme abgedeckt sind, sind nur die Schäden, die andere durch den Unfall erleiden. Ihre eigenen Sachschäden sind davon nicht betroffen. Dies bedeutet, dass Sie für Ihre eigenen Sachschäden, wie zum Beispiel, die Schäden an Ihrem eigenen Auto, selbst aufkommen müssen.
Hier wird es nun interessant, denn es wird im Schadenersatzrecht zwischen unechten und echten Vermögensschäden unterschieden. Unechte Vermögensschäden sind Schäden, die als Folge eines Personen- und Sachschaden auftreten, diese werden durch die KFZ Haftpflichtversicherung reguliert. Echte Vermögensschäden sind zum Beispiel Vermögensminderungen oder auch Umsatzeinbußen durch einen Arbeitsausfall, die bedingt, durch den Unfall entstehen.