Schadensfreiheitsklasse
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Schadensfreiheitsklasse

Die Schadensfreiheitsklasse entstammt dem Bereich der Kfz Versicherungen und wird ebenfalls Schadenfreiheitsrabatt oder auch SF-Rabatt genannt. Im Allgemeinen basiert die Schadensfreiheitsklasse auf den so genannten unfallfreien Jahren des Versicherungsnehmers. Üblicherweise gibt es sowohl für die KFZ Haftpflicht Versicherung eine Schadenfreiheitsklasse als auch für die gegebenenfalls vorhandene Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko wird in der Regel eine Schadensfreiheitsklasse nicht angewendet. Bei einem Versicherungswechsel werden die unfallfreien Jahre in aller Regel dem neuen Versicherer von der alten Versicherung mitgeteilt. So können sie anschließend mit dem neuen Vertrag für einen Rabatt zu Gunsten des Versicherungsnehmers genutzt werden.

Hintergrund der Schadensfreiheitsklasse

Hintergrund und Sinn der Schadensfreiheitsklasse ist, dass unauffälligen Versicherungsnehmern, also solchen ohne oder mit nur wenig Schäden, ein Rabatt eingeräumt wird. Wie hoch dieser Rabatt gegenüber dem Basistarif, welcher beispielsweise durch jährliche Fahrleistung, Region und Fahrzeug beeinflusst werden kann, ausfällt hängt dabei von den Bedingungen und Berechnungsgrundlagen der jeweiligen Versicherung ab. Ein einheitliches versicherungsübergreifendes Berechnungsverfahren gibt es in Deutschland allerdings bei der Kfz Versicherung nicht. Jeder Versicherer berechnet die Schadensfreiheitsklasse nach seinen Bedingungen, so dass sich bei einem Wechsel der Versicherung eine andere Schadensfreiheitsklasse ergeben kann. Ähnliches gilt auch für die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse und die Neuberechnung der schadenfreien Jahre nach einem Versicherungsfall. Beides erfolgt auf Basis der Bedingungen des Versicherers zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles und kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Gleiches gilt auch für die Ruhezeiten in der Kfz Versicherung. Während die einen ab einer gewissen Ruhezeit den Rabatt schrumpfen lassen, schläft dieser bei anderen unverändert weiter.

In den letzten Jahren haben sich viele Kfz Versicherungen im Bereich der Schadensfreiheitsklasse Tarifoptionen ausgedacht und in das Angebot integriert. Insbesondere ist hierbei der so genannte Rabattretter zu nennen. Die teils inkludierte, teils kostenpflichtige Option, ermöglicht es in bestimmten Fällen die günstige Schadensfreiheitsklasse trotz eines Schaden zu behalten.

Rabattübertragung der Schadensfreiheitsklasse

Rabattübertragungen von einer Person zu einer anderen sind im Bereich der Schadensfreiheitsklassen grundsätzlich auch möglich. Doch dies funktioniert nicht uneingeschränkt, die Versicherer haben hierbei in aller Regel strenge Vorgaben. So muss beispielsweise häufig glaubhaft gemacht werden können, dass der Übernehmer das Fahrzeug des Abgebenden im fraglichen Zeitraum überwiegend gefahren hat. Zudem müssen Abgebender und Übernehmender in bestimmten und festgelegten Verhältnissen zueinander stehen.




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