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Selbstbeteiligung / Selbstbehalt

Die Selbstbeteiligung, auch Kostenbeteiligung oder Selbstbehalt genannt, ist derjenige Anteil an entstandenen Kosten, der jedenfalls vom Versicherungsnehmer zu tragen ist. Erst darüber hinaus gehende Kosten werden durch die KFZ Versicherung abgedeckt. Je nach Vertrag ist die Selbstbeteiligung / Selbstbehalt ein absoluter Betrag oder ein prozentualer Anteil, sie kann entweder pro Jahr berechnet werden oder bei jeder Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist bei privaten Versicherungsverträgen, dass ihm durch eine solche Eigenleistung eine geringere Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrags zugutekommen kann. Bei gesetzlichen Versicherungen versucht der Gesetzgeber durch Selbstbehalte einerseits Kostenbewusstsein zu schaffen und andererseits die Kosten für die Sozialversicherungsträger zu senken. Ein weiteres Ziel ist es, die Versicherten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Versicherungsleitungen zu bewegen.

Versicherungen mit Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Die häufigsten Versicherungen, bei denen eine Selbstbeteiligung / Selbstbehalt zu Anwendung kommt, sind Krankenversicherungen und KFZ Versicherungen. In Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber für mehrere Versicherungsleistungen eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Hier sind die pro Quartal verrechnete Praxisgebühr oder die täglichen Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation zu nennen. Auch für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel wird eine Selbstbeteiligung / Selbstbehalt eingehoben. Generell gilt, dass einerseits eine Obergrenze der Eigenbeteiligung pro Versicherungsleistung festgesetzt ist, also z.B. ein Höchstbetrag der Beteiligung bei Krankenhausaufenthalten, auch wenn der Aufenthalt länger dauert. Um eine sozial vertretbare Belastung der Versicherten zu gewährleisten gibt es andererseits die Regelung, dass die jährlich bezahlte Selbstleistung einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens nicht übersteigen darf. Vor dieser Regelung profitieren z.B. chronisch kranke Menschen und solche, die häufig medizinische Hilfeleistung benötigen.

Selbstbeteiligung bei der KFZ Versicherung

Bei der KFZ Versicherung wird durch die Selbstbeteiligung / Selbstbehalt erreicht, dass der Versicherte geringe Schäden selbst begleicht und keine Versicherungsleitung in Anspruch nimmt. Dadurch kann im Bereich der Verwaltung der Versicherungsunternehmen eingespart werden, denn bei geringen Schäden kann es sein, dass die Verwaltungskosten die Höhe des Schadens übersteigen. Auch dadurch wird zur sinnvollen Verwendung der Mittel beigetragen.

Weitere Versicherungen mit Selbstbehalt

Darüber hinaus kann eine Selbstbeteiligung / Selbstbehalt grundsätzlich auch bei anderen Versicherungsarten vereinbart werden. Üblich sind Selbstzahlungen bei Maschinenversicherungen, Transportversicherungen, Versicherungen von EDV-Anlagen und auch Unfallversicherungen. Hier gibt es die Variante der sogenannten Integralfranchise, bei welcher die Versicherungsnehmer die Kosten des Schadens bis zu einer gewissen Höhe selbst übernehmen. Wird die vereinbarte Höhe der Kosten überschritten, wird der gesamte Schaden vom Versicherungsunternehmen beglichen.




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