Versicherer
kfzversicherungvergleich.net

Autoversicherung
im Vergleich

Online Abschluss möglich

Kostenlos und unverbindlich

Autoversicherung Vergleich

Versicherer

Ein Versicherer bietet Versicherten einen Versicherungsschutz auf Basis eines Vertrages. Die Ausprägung und den Umfang des Versicherungsschutzes vereinbaren die Versicherer über die so genannten Versicherungsbedingungen und den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer. Der Versicherer bietet dabei den Versicherungsschutz und der Versicherungsnehmer genießt diesen. In der Regel zahlt dabei der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz eine vertraglich festgelegte Summe an den Versicherer. Diese Summe wird auch Prämie oder Versicherungsprämie genannt. Der Vertrag selbst wird als Versicherungsvertrag bezeichnet und über eine Urkunde (Versicherungspolice oder Versicherungsschein) dokumentiert, welche der Versicherer dem Versicherten aushändigt.

Der Versicherer oder das Versicherungsunternehmen

In Deutschland handelt es sich im Regelfall bei einem Versicherer um ein Versicherungsunternehmen. Die Rechtsformen der Versicherungsunternehmen können dabei unterschiedlich gestaltet sein. Handelt es sich bei dem Versicherer um eine Gesellschaft, so wird auch von der Versicherungsgesellschaft gesprochen. Ist der Versicherer eine Anstalt des öffentlichen Rechts, so wird für diese auch die Bezeichnung Versicherungsanstalt verwendet. Gängige Organisationsformen der Versicherer sind zum Beispiel der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder die Aktiengesellschaft. Die Tätigkeit der Versicherer erfolgt dabei in der Regel mit einer Spartentrennung. Der rechtliche Hintergrund hierfür findet sich mit dem Grundsatz der Spartentrennung im deutschen Versicherungsrecht. Die Spartentrennung sorgt dafür, dass Lebensversicherungen und Krankenversicherungen sowie Schaden- und Unfallversicherungen in der Regel in rechtlich eigenständigen Unternehmen betrieben werden. Diese Spartentrennung hat in Deutschland auch dazu beigetragen, dass sich Versicherungskonzerne gebildet haben. So bot sich den Versicherern eine Möglichkeit, Versicherungen der verschiedenen Sparten praktisch unter einem Namen anzubieten und dabei bei den jeweiligen Verträgen weiterhin die Spartentrennung zu beachten.

Für die Tätigkeiten der Versicherungen gibt es in Deutschland strenge Regeln. So unterliegen Versicherungen beispielsweise strengen Restriktionen, was das Angebot von Finanzdienstleistungen außerhalb des Versicherungsgeschäftes betrifft. Des weiteren regelt das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen – kurz VAG – viele Bereiche des Versicherungsgeschäftes. Die Versicherungsgesetzgebung hat dabei in Deutschland eine über hundert Jahre alte Geschichte. Das Gesetzt geht auf das Jahr 1901 zurück und umfasst heute zum Beispiel Regelungen zur Erlaubnis des Geschäftsbetriebes oder auch allgemeine Regelungen zum laufenden Geschäftsbetrieb von Versicherungen. Zudem unterliegen die Versicherer heute im Allgemeinen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).




Autoversicherung

Partner