auf die individuellen Bedingungen des Versicherungsnehmers zugeschnitten
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Wer ist Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist, derjenige der den Versicherungsvertrag beantragt. Der Versicherungsnehmer nimmt somit den Versicherungsschutz. Der Versicherer dagegen bietet den Versicherungsschutz. Dafür wird mit dem Versicherungsunternehmen ein Vertrag abgeschlossen und alle Vertragsinhalte schriftlich festgehalten. Der Versicherungsnehmer bekommt die Police mit dem Vertragsinhalt ausgehändigt.

Es gibt viele Arten an Versicherungsverträgen wie KFZ Versicherung, Unfall-, Kranken-, Rechtsschutz- und Lebensversicherung. Im Grunde dient eine Versicherung dazu, den Versicherungsnehmer im Schadensfall vor finanziellen Schäden zu schützen. Den Versicherungen gegenüber stehen viele Versicherungsunternehmen, die ihre Produkte zu unterschiedlichen Leistungen und Konditionen anbieten. Daher sollten Sie sich bei Interesse vorher gut informieren, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten. Der Versicherer entscheidet über den Vertragsinhalt und die Vertragsbestimmungen. Der Versicherungstarif ist auf die individuellen Bedingungen des Versicherungsnehmers zugeschnitten.

Wer kann Versicherungsnehmer sein?

Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers sind vertraglich festgehalten. Ist der Versicherungsvertrag zustande gekommen, ist der Versicherungsnehmer beispielsweise in erster Linie zur Zahlung der vereinbarten Versicherungsbeiträge verpflichtet, wobei der Beitragszahler gelegentlich abweichen kann. Dabei besteht ein Innenverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Beitragszahler. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Versicherungsleistungen im eingetretenen Versicherungsfall zu erhalten. Er kann aber auch eine Person als Bezugsberechtigter der Leistungen bestimmen, den Vertrag abtreten oder verpfänden. Er kann des Weiteren die Gestaltungsrechte, die im Vertrag vorgesehen sind, beispielsweise Änderungen oder Kündigung des Vertrages, ausüben. Für die Kündigung ist vertraglich eine Kündigungsfrist geregelt. Es gibt aber auch Sonderkündigungsfristen, beispielsweise bei Beitragserhöhung oder im Schadensfall. Doch das Versicherungsunternehmen kann zum Beispiel bei Vertragsverletzung oder häufiger Schadensfälle fristlos kündigen. Auch die Gestaltungsrechte kann der Versicherungsnehmer abtragen. Alle Änderungen sind dem Versicherer mitzuteilen. Der Versicherungsnehmer ist zur Einhaltung der Vertragsobliegenheiten verpflichtet.

Schutzvorschriften für Versicherungsnehmer

Das Versicherungsvertragsrecht sieht Schutzvorschriften für den Versicherungsnehmer und den Versicherer vor. Einzelne Punkte können von den Schutzvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichen. Das Versicherungsaufsichtsrecht trägt ebenso zum Schutz des Versicherungsnehmers und anderer Begünstigter bei.

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