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Jeder Kraftfahrzeughalter benötigt zum Fahren eines Kraftfahrzeuges einen sogenannten Fahrzeugschein. Diesen Fahrzeugschein muss er zum Benutzen, also zum Fahren des Kraftfahrzeuges prinzipiell mit sich führen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Gerät ein Fahrzeugführer in eine Polizeikontrolle und hat keinen Fahrzeugschein dabei, dann kann es passieren, dass er nicht mehr weiterfahren darf. Dies liegt aber im Ermessen der Polizei-Beamten, die ihn kontrollieren. Mindestens aber bekommt der Fahrzeugführer eine mündliche oder schriftliche, gebührenpflichtige Verwarnung.
Ein Fahrzeugschein beinhaltet alle technischen Angaben des Fahrzeuges, auf das er ausgestellt ist. Diese Angaben beinhalten zum Beispiel das Baujahr des Fahrzeuges, wann die nächste HU (Hauptuntersuchung) fällig ist. Die zugelassenen Reifen, die an dem Fahrzeug montiert werden dürfen, dass Leer- und Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges, die Länge des Kraftfahrzeuges und so einiges mehr. Wenn Sie technische Sonderausstattungen an Ihrem Kraftfahrzeug vornehmen, müssen auch diese im Fahrzeugschein enthalten sein, sofern diese vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) überprüft werden müssen. Der Fahrzeugschein ist Ihr Ausweis, der Sie berechtigt, das entsprechende Fahrzug zu fahren - dies natürlich nur in Verbindung mit der entsprechenden Fahrerlaubnis - also Ihrem Führerschein. Im Fahrzeugschein ist auch der Name enthalten, auf den das entsprechende Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Bringen Sie Ihren PKW zum Beispiel in die Werkstatt, auch hier wird der Fahrzeugschein dringend benötigt. Es sind Codes im Fahrzeugschein enthalten, anhand derer die Werkstatt genau erkennt, um welchen Fahrzeugtyp usw. es sich genau bei dem PKW handelt, damit eine richtige Reparatur stattfinden kann.
Leihen Sie zum Beispiel einem Bekannten Ihren PKW aus, müssen Sie ihm den Fahrzeugschein mitgeben, damit er ihn bei einer Polizeikontrolle vorzeigen kann. Hat er diesen Fahrzeugschein nicht und kommt in eine Polizeikontrolle, dann kann es passieren, dass es als Diebstahl des Fahrzeuges angesehen wird und Ihr Bekannter darf nicht mehr weiter fahren. Der Fahrzeugschein wird als Beweis angesehen, dass Ihr Bekannter berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.