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Jedes zugelassene Kraftfahrzeug und auch Anhänger in Deutschland muss in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Bei dieser Hauptuntersuchung wird das Kraftfahrzeug auf betriebstechnische Mängel untersucht. Zur Hauptuntersuchung gehört auch die Abgasuntersuchung. Die Hauptuntersuchung gibt es seit 1951.
Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen unterliegt den staatlichen Einrichtungen, also Einrichtungen, die eine staatliche Berechtigung haben. Der meist bekannteste Begriff ist der TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder auch die Dekra. Auch Autowerkstätten dürfen eine solche HU durchführen, wenn entsprechend, qualifizierte Mitarbeiter vorhanden sind.
Haben Sie den Termin zur Hauptuntersuchung nicht wahrgenommen, können Sie selbstverständlich einen neuen Termin beantragen oder einfach bei der entsprechenden Stelle vorfahren. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass Sie die Hauptuntersuchung innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der letzten Hauptuntersuchung wahrnehmen, dann kommt nichts auf Sie zu.
Von vier Monaten bis zu acht Monaten werden ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und 40 € fällig. Bei mehr als acht Monaten Überziehung sind es zwei Punkte in Flensburg und 75 €. Bei ASU-Fristüberschreitung über acht Monaten werden ein Punkt und 40 € fällig. Selbst wenn Sie nicht daran denken, dass Sie auf die Plakette achten, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist oder im Fahrzeugschein kontrollieren, kann die Politesse dies für Sie tun. Nur mit dem Unterschied, dass dies für Sie dann teuer werden kann. Bei einer Überziehung der Hauptuntersuchung wird zudem die Plakette so angebracht, dass der Termin zur nächsten Untersuchung um die Zeit verkürzt wird, wie die Überziehungszeit andauerte.
Wenn Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, bekommen Sie selbstverständlich eine Möglichkeit zur Behebung der Mängel. Der TÜV Fachmann, der Ihr Fahrzeug untersucht, stellt Ihnen einen Mängelbericht zusammen, aus dem Sie genau ersehen können, welche Mängel behoben werden müssen. Dafür bekommen Sie eine Frist von einem Monat und müssen sich dann wieder zur Hauptuntersuchung begeben. Es gibt auch gravierende Mängel, sodass der TÜV Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegt. In diesem Fall dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen benutzen. Schauen Sie hin und wieder auf Ihre Plakette oder im Fahrzeugschein nach.