GAP Deckung
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GAP Deckung

Bei dem Leasing von Fahrzeugen kann es im Schadensfall, zum Beispiel bei einem Totalverlust durch Diebstahl oder Totalschaden, zu einer Differenz aus kalkulatorischem Buchwert des Fahrzeuges nach dem Leasingvertrag und dem von der Kaskoversicherung veranschlagten, in aller Regel marktüblichen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges kommen. Diese Differenz wird abgeleitet vom englischen Wort für Lücke, auch im deutschen Sprachgebrauch als GAP bezeichnet. Verfügt eine Kaskoversicherung über eine GAP Deckung, so beinhaltet diese für die auch als GAP bezeichnete Deckungslücke eine zusätzliche Versicherungsleistung. Bei einigen Kaskoversicherungen ist dabei die GAP Deckung bereits eingeschlossen, bei anderen ist die zusätzliche Versicherungsleistung bei der Kraftfahrzeugversicherung optional mit dem Versicherer vereinbar.

Deckungslücke der KFZ Versicherung mit der GAP Deckung schließen

Von Bedeutung ist diese auch als GAP bezeichnete Lücke im besonderen, da diese Deckungslücke bei teureren Fahrzeugen mitunter hohe Summen annehmen kann. So ist es beispielsweise schon bei Fahrzeugen im PKW Bereich bei Modellen der oberen Mittelklasse durchaus möglich, dass die so genannte Deckungslücke zwischen der Leistung der Kaskoversicherung und dem Abrechnungswert des Leasingvertrages eine Summe im oberen 4-stelligen oder gar 5-stelligen Eurobereich ausmacht. Insbesondere für Verbraucher stellt diese GAP Deckungslücke regelmäßig eine finanzielle Bedrohung dar. Das Problem liegt vor allem darin, dass im Falle eines Schadens das Fahrzeug für den Leasingnehmer verloren geht und zudem noch eine zusätzliche finanzielle Belastung anfällt. Diese finanzielle Belastung führt dabei in der Regel auch nicht zur Wiederherstellung des aus dem Fahrzeug gezogenen Nutzwertes. Der anfallende Betrag dient üblicherweise nur dem Zweck, dass dieser lediglich den Schaden des Leasinggebers ausgleichen soll und ist ohne eine GAP Deckung vom Leasingnehmer allein zu tragen.

Mit der GAP Deckung haben die Versicherer eine Option entwickelt, die diese finanzielle Last von den Schultern der Leasingnehmer nehmen soll. Hierzu wird der Versicherungsvertrag und die Versicherungsleistung so erweitert, dass bei Leasingfahrzeugen quasi der Buchwert des Fahrzeuges anstelle des regelmäßig veranschlagten Wiederbeschaffungswertes in bestimmten Schadensfällen bei der Schadensregulierung berücksichtigt wird. Die Option GAP Deckung kann dabei schon in der Kaskoversicherung enthalten sein oder diese muss separat mit dem Versicherer vereinbart werden. Abhängig ist dies in der Regel von den jeweiligen Angeboten der unterschiedlichen Versicherungen.

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